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    Kündigung einer Vollkaskoversicherung nur durch einen Ehegatten wirksam

    von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Familienrecht

    Bundesgerichtshof, Beschluss vom ‌28‌.‌02‌.‌2018‌, XII ZR ‌94‌/‌17‌

    Sachverhalt:

    Die Eheleute haben während der Ehe eine Vollkaskoversicherung für ein auf den Ehemann zugelassenes und von der Ehefrau gefahrenes Fahrzeug abgeschlossen.

    Die Eheleute trennen sich.

    Die Ehefrau nutzt das Fahrzeug weiter. Der Ehemann kündigt allein die Vollkaskoversicherung.

    Die Ehefrau verursacht einen selbst verschuldeten Unfall. Das Auto ist beschädigt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf insgesamt 12.601,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

    Die Ehefrau ist der Auffassung, dass der Ehemann die Vollkaskoversicherung nicht alleine kündigen konnte und fordert die Versicherung zur Zahlung auf.

    Entscheidung:

    Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat geurteilt, dass der Ehemann die Vollkaskoversicherung au

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    Lösung von der Bindungswirkung eines Erbvertrages

    Von Dr. Manuela Jorzik
    Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht

    Veröffentlicht unter: http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Erbrecht/Testament/Aufhebung_Erbvertrag.html

    1. Was bedeutet die Bindungswirkung eines Erbvertrages?


    Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zumindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft, die  - da ein Vertrag vorliegt – nicht einfach von dem Testierenden einseitig geändert werden können. Testamente können von dem Erblasser jederzeit frei widerrufen werden. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten hingegen können nur zu Lebzeiten beider Ehegatten widerrufen werden. Stirbt ein Ehegatte, so kann der überlebende Ehegatte sogenannte wechselbezügliche Verfügungen nicht mehr widerrufen. Die Bindungswirkung eines Erbvertrages ist am Stärksten.
    Durch den Erbvertrag wird der Erblasser zugunsten des Vertragserben gebunden, weil er keine dem

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    Hinweise von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik aus Böblingen

    Vorsicht bei Generalvollmachten

    Konto- und Generalvollmachten sind dringend erforderlich, wenn der Vollmachtgeber im Alter Hilfe benötigt oder wenn er durch einen Unfall oder eine Krankheit seine Geschäftsfähigkeit verliert. Im Internet findet man zahllose kostenfreie Formulare. Eine Vollmacht zu erteilen, ist somit kinderleicht und auch nur mit geringen Kosten verbunden.
    Über die Gefahren, die sowohl auf Seiten des Vollmachtgebers als auch auf Seiten des Bevollmächtigten mit Vollmachten verbunden sind, sind sich die Beteiligten oftmals nicht bewusst.

    Immer gekümmert und jetzt muss ich auch noch zahlen?

    der Artikel als PDF ►

     

    Erbrecht: häufige Fragen in der Praxis

    von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
    Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
    Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

    In der erbrechtlichen Beratungspraxis hat sich gezeigt, dass bestimmte Fragen immer wieder gestellt werden.
    Die Liste ist nicht vollständig und ersetzt keineswegs ein Gespräch mit dem im Erbrecht geschulten Berater.

    1. Ist ein mit dem Computer geschriebenes und eigenhändig unterschriebenes Testament wirksam?

    Nein.
    Ein mit dem Computer geschriebenes Testament ist zwar besser lesbar, aber nicht wirksam.
    Ein privatschriftliches Testament muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vollständig handschriftlich abgefasst sein. Es muss also vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich geschrieben werden.

    2. Kann man Kinder durch Testament vollständig vom Nachlassvermögen fernhalten?

    Nein.
    Kinder können enterbt werden. Ihnen steht dann jedoch grundsätzlich ein Pflichttei

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    Bis der Vertrag uns scheidet

    Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat einen, ebenso der Sänger Justin Timberlake: einen Ehevertrag. Immermehr Paare machen es den Promis nach.
    Frau Dr. Manuela Jorzik - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht - im Interview mit der Sonntag Aktuell zum Thema Ehevertrag.

    Bis der Vertrag uns scheidet - Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Böblingen

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