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Wer hat die Kosten für ein Privatgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie bei Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs zu tragen?

Entscheidung: OLG Köln, ‌16‌.‌04‌.‌2018‌, 17 W ‌39‌/‌18‌

Leitsatz:

Gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf Verlangen Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen. Dem Pflichtteilsberechtigten kann darüber hinaus verlangen, dass der Wert des einer Immobilie ermittelt wird. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt durch ein Gutachten eines unparteiischen und unabhängigen Sachverständigen. Die dafür anfallenden Kosten fallen dem Nachlass zur Last, § 2314 Abs. 2 BGB, und sind folglich Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe trägt diese Kosten und ist vorschusspflichtig.

Daher kommt eine Erstattung dieser Gutachterkosten bei der Kostenausgleichung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht in Betracht.

Sachverhalt:

Der Pflichtteilsberechtigte verklagte den Erben auf Zahlung

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Was Erben im Todesfall wissen sollten!

1.    Testamente sind abzuliefern!
Finden Sie in den Unterlagen des Verstorbenen ein Testament oder ein Schriftstück, das ein Testament sein könnte? Oder haben Sie ein Testament zur Verwahrung erhalten? Dann sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des Ortes, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Ist ein Testament bei Gericht oder einem Notar hinterlegt oder beim Zentralen Testamentsregister registriert, dann haben Sie nichts zu veranlassen. Das Nachlassgericht wird von Amtswegen informiert.

2.    Wie erfahre ich, dass ich Erbe geworden bin?
Das Nachlassgericht eröffnet das amtlich verwahrte oder abgelieferte Testament oder den Erbvertrag und es informiert die Beteiligten, insbesondere die Erben und Pflichtteilsberechtigten von dem sie betreffenden Inhalt.

3.    Wann fällt die Erbschaft an?
Die Erbschaft fällt an Sie als Erbe

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2018

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Familienrecht

Minderjährige Trennungskinder haben ab dem 1. Januar 2018 Anspruch auf höheren Unterhalt. Die neue "Düsseldorfer Tabelle"  ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

 

Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro, statt bisher bis 1500 Euro und endet bei 5500 Euro, statt bisher bei 5100 Euro.

Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (12

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Bis der Vertrag uns scheidet

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat einen, ebenso der Sänger Justin Timberlake: einen Ehevertrag. Immermehr Paare machen es den Promis nach.
Frau Dr. Manuela Jorzik - Fachanwältin für Familien- und Erbrecht - im Interview mit der Sonntag Aktuell zum Thema Ehevertrag.

Bis der Vertrag uns scheidet - Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Böblingen

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