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Bewertung von freiberuflichen Praxen bei der Scheidung

Bundesgerichtshof, Urteile vom 2. und 9. Februar 2011

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

I. Ausgangslage

Ist ein Ehegatte als Freiberufler (also z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater) selbständig tätig, so stellt sich bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft  die Frage, ob überhaupt ein Praxiswert und wenn ja –
in welcher Höhe und nach welcher Methode - bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs einzustellen ist. Ferner ist zu beurteilen, ob Steuern, die im Veräußerungsfalle anfallen würden, abgezogen werden dürfen, auch wenn nicht verkauft
werden soll.
In zwei Entscheidungen aus 2011 hat sich der Bundesgerichtshof mit den Fragestellungen, die von den Gerichten unterschiedlich beurteilt worden sind, ausführlich beschäftigt.
In der Entscheidung vom 2. Februar 2011 war e

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