Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2018

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Familienrecht

Minderjährige Trennungskinder haben ab dem 1. Januar 2018 Anspruch auf höheren Unterhalt. Die neue "Düsseldorfer Tabelle"  ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

 

Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro, statt bisher bis 1500 Euro und endet bei 5500 Euro, statt bisher bei 5100 Euro.

Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat. Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (12

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